Tarifwechsel nach § 204 VVG
Tarifwechsel nach § 204 VVG
Die private Krankenversicherung steigt stetig an und führt häufig zu negativen Schlagzeilen in der Presse. Wer für einen Wechsel der Gesellschaft zu alt oder zu krank ist, hat das Recht nach §204 Versicherungsvertragsgesetz in einen kostengünstigeren Tarif zu wechseln. Dazu werden die im vorherigen Vertrag erworbenen Altersrückstellungen und Rechte auf den neuen Tarif in voller Höhe angerechnet. Dieser Tarifwechsel ist ständig möglich. Es handelt sich um eine Sicherheitsmaßnahme für Versicherte, um diese vor Tricks bishin zur regelrechten List der Versicherungsunternehmen zu schützen. Die trickreiche Handhabung der Versicherungsgesellschaften könnte darin bestehen, dass der Tarif zu knapp berechnet wurde und dadurch später die Prämien viel zu hoch angesetzt werden müssen, was wiederum zu einer Flucht der gesunden Kunden führt und somit die Risikogestaltung im Tarif erheblich verschlechtert (Durchschnittsquote der Kosten von kranken Kunden steigen rapide an).
Diese Beitragskurve entsteht hauptsächlich durch das Abwandern der guten Risiken (junge und gesunde Versicherte) in den Tarifbeständen und nicht wie viele meinen, durch das Altwerden der Versicherten.
Ob man einen Wechsel zu einer anderen Gesellschaft oder einen Tarifwechsel gemäß §204 VVG vornimmt, hängt ganz von den verschiedenen Faktoren, wie Gesundheitszustand und Alter des Kunden ab. Jedoch spielt die bisherige Versicherungsdauer auch eine entscheidende Rolle, denn davon hängt die Höhe der angesparten Altersrückstellungen ab. Diese kann je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ganz oder teilweise mitgenommen werden.
Ein Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens besitzt den Vorteil, dass die bisherig angesparten Altersrückstellungen voll in den neuen Tarif angerechnet werden können. Im neuen Tarif wird man dadurch zum ursprünglichen Eintrittsalter versichert und nicht zum aktuellen Alter, wodurch man den Versicherten auch die Möglichkeit bietet in alle Tarife zu wechseln.
Für gesunde Klienten bis zum 45. Lebensjahr, die nicht länger als 8 Jahre privat krankenversichert sind, kann ein Wechsel zu einer neuen Gesellschaft als eine weitere Perspektive in Betracht gezogen werden, weil sie hier noch keine hohen Altersrückstellungen angespart haben. Es gibt jedoch einen sogenannten Übertragungswert, d.h. hat man den Versicherungsvertrag nach 2009 abgeschlossen, kann ein Teil der Altersrückstellungen mit zur neuen Gesellschaft übertragen werden. Der Übertragungswert hängt von der Altersrückstellung ab, welche sich bei einer fiktiven Versicherung im Basistarif ergeben hätte. Je größer die Ungleichheit vom bisherigen Tarif und dem Basistarif ist, desto größer ist der verlorene Anteil der Altersrückstellungen.
Der Paragraph 204 VVG – Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft
In der VVG-Informationspflichtverordnung, sowie im Paragraphen 204 VVG ist das Tarifwechselrecht innerhalb der Gesellschaft geregelt.
Die Gesellschaft muss bei Beitragsanpassung oder vor dem Vertragsabschluss auf das Tarifwechselrecht hinweisen. Sogar bei Prämienerhöhungen von den über 60-jährigen Kunden muss die Gesellschaft Tarife nennen, die den gleichen Versicherungsschutz beinhalten wie ihr alter Tarif und beim Wechseln des Tarifes kostengünstiger wären. Für diese speziellen Tarife sind die verschiedenen Beiträge anzugeben. Dies nennt man einen Niederstufungsangebot gemäß §6 Abs. 2VVG-InoV.
Die Handhabung beim Tarifwechsel
Welche Tarifvariante ist am sinnvollsten und was ist die beste Vorgehensweise? Zu aller erst sollten Sie die Internetseite von PKV-Experten mit vielen Erfahrungen aus dem Bereich private Krankenversicherung durchschauen. Hierbei können Sie beispielsweise bei der PKV Hilfe GmbH eine kostenlose Anfrage stellen, die sich mit sehr viel Erfahrungswerten und guten Bewertungen am Markt etabliert hat.
Auch als Rentner hat man die Möglichkeit in neue Tarife zu wechseln. Natürlich darf man zudem die Leistungsbeschreibung nicht vergessen. Für eine grobe Einschätzung, müssten Sie die Leistungen mit dem bisherigen Alt-Tarif vergleichen, ob die entsprechenden neuen Tarife besser oder schlechter sind. Jedoch ist dies als Laie äußerst schwierig und nicht ratsam. Falls Sie einen Tarifwechsel innerhalb der Krankenversicherung vornehmen möchten, wird die Gesellschaft mit großer Wahrscheinlichkeit Ihnen mit Lücken im Versicherungsschutz argumentieren und immense Angst machen, weil der Versicherer mehr daran verdient, wenn die Kunden teuer versichert sind. Sobald Leistungen im neuen Tarif höherwertiger oder leistungsstärker als im alten Tarif sind, kann die Gesellschaft nach dem Paragraphen 204 VVG für Mehrleistungen:
– einen angebrachten Risikozuschlag berechnen
– einen Leistungsausschluss erheben
– Wartezeit verlangen
Der Kunde kann die Einigung des Risikozuschlages und der Wartezeit abwenden, indem er einen Leistungsausschluss für die besseren Leistungen vereinbart. Man kann es auch Mehrleistungsverzichtserklärung nennen. Diese Perspektive wäre die einfachste, um sich die sinnlosen Diskussionen mit den Gesellschaften zu sparen, ob die neuen Tarifleistungen nun besser als die alten sind. In Praxisfällen wird diese Methode primär verwendet, um Kunden den Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens geschmackslos zu machen.
Versicherungsexperten fragen
Falls Sie einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft nach dem Paragraphen 204 VVG vornehmen möchten, ist mit dem Widerstand der Gesellschaft in zu jedem Fall rechnen.
Selbst mit den Informationen, die Sie mit aller Mühe gesammelt haben, besteht die Gefahr, dass Sie von der eigenen Gesellschaft über den Tisch gezogen werden können und somit sehr wichtige, detaillierte Punkte übersehen. Darum ist das Herbeiholen von Versicherungsexperten sehr empfehlenswert. Die PKV Hilfe GmbH bietet Ihnen einen ganzheitlichen Rundum-Service bis zur gewünschten Realisierung eines neuen, kostengünstigeren Tarifs und das sogar bei vergleichbaren Leistungen. Dabei werden Ihnen persönlich die kompletten Leistungen und Beiträge gegenübergestellt und detailliert erklärt. Durch die professionelle Vorgehensweise der PKV Hilfe GmbH stellen optimalste Beitragsersparnisse mit vergleichbaren Leistungen, keine Problematik mehr dar.
98% zufriedene Kunden
Es gibt sie wirklich – Eine Handvoll privat Krankenversicherter, die für sich schon den optimalen Tarif gefunden haben. Herzlichen Glückwunsch wenn Sie auch dazu gehören!
Wenn nicht, dann zählen Sie hoffentlich bald zu den 98% unserer zufriedenen Kunden, für die wir den alten Tarif erfolgreich auf die bestmöglichen Konditionen umgestellt haben.
Des Weiteren haben wir durch unsere Angebote für eine betriebliche Krankenversicherung für eine hohe Zufriedenheit gesorgt. Weiteres siehe unter Wissen.
Wie kann ich sparen?
Im folgenden Video erklären wir Ihnen, wie Sie durch einen Wechsel innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung bis zu 50% sparen können.
Unverbindlich informieren
Haben Sie Ihre mögliche Ersparnis bereits mit unserem Tarifrechner überprüft und sind interessiert?
Dann zögern Sie nicht und stellen Ihre Anfrage per Kontaktformular oder rufen Sie uns unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/90 10 90 20 an.
Sie erhalten Ihr individuelles Angebot und werden auf Wunsch persönlich von den Experten der PKV Hilfe beraten. Und nochmal erwähnt – dieser Service ist für Sie unverbindlich und kostenfrei!
Was sagen unsere Kunden
Hat alles geklappt. Tolle Beratung und schnelle Bearbeitung. Ich habe die PKV Hilfe meinen Freunden und Bekannten empfohlen. Rückmeldungen schicke ich Ihnen gerne zu.
…mit einem Bekannten während eines gemeinsamen Urlaubes darüber gesprochen und ihm nicht wirklich geglaubt. Er hat allerdings diesen Urlaub mit der Ersparnis von über 1.200 Euro pro Jahr finanziert. Das war dann doch sehr überzeugend.
…wollte meinen alten Vertrag bei meiner PKV nicht kündigen. Brauchte ich auch nicht – hat alles wunderbar funktioniert.
Ich hatte schon mehrfach in den Medien von Vorteilen eines Tarifwechsels gehört und bin aber davon ausgegangen, dass es für mich interessant sein könnte. Jetzt spare ich 220 Euro im Monat
…vor drei Jahren nach meinem Studium in die PKV gewechselt. Dass ich heute nach dieser kurzen Zeit einen wesentlich preiswerteren Tarif bei der gleichen Versicherungsgesellschaft erhalte, habe ich nicht für möglich gehalten.
Ich (32 Jahre, weiblich) bin enttäuscht :) Nach der ersten Rechnung wären 40% möglich – jetzt aber „nur“ 36% gespart – VIELEN DANK, ein solches Super-Ergebnis hätte ich nicht für möglich gehalten.
Es wird immer von Beitragserhöhungen und Prämienrückerstattung gesprochen. Dass man von Anfang an sparen kann und weniger Beiträge bei besserer Leistung bezahlt haben mir die Profis von PKV Hilfe gezeigt.
Nach über zwanzig Jahren beim gleichen Versicherer einen günstigeren Tarif zu bekommen ist schwer. Dann auch noch bessere Konditionen zu erhalten ist fast unmöglich. Es muss also ein Wunder passiert sein (Gerhard, 58)
…war ich erst misstrauisch wegen der plakativen Versprechung „Sparen Sie bis zu 40% durchschnittlich – Anfrage unverbindlich und kostenlos“. Jetzt zahle ich anstatt 515,00 Euro monatlich nur noch 332,00 Euro. Beim gleichen Versicherer mit gleichen Leistungen!
Ich prüfe regelmäßig meine Verträge und war überzeugt, dass ich selbst schon den günstigsten Tarif ausgesucht habe. Mit Ihrer Unterstützung sind es jetzt noch einmal 82 Euro weniger im Monat.
Wie einfach – Vor Kurzem angefragt und jetzt schon erledigt. Alles prima!
Die gesetzliche Auflage für die Versicherungen ist ja schon lange gültig. Ich hätte das viel früher machen sollen.
Beitragssenkungen bis zu 50%
Es klingt unglaublich, aber es funktioniert. Unsere Experten arbeiten hier auch nicht mit Zaubertricks sondern konzentrieren sich auf die optimalsten Angebote der Versicherungsgesellschaften und auf den für Sie individuell bestmöglichen Tarif bei Ihrer privaten Krankenversicherung.
Unabhängig von Ihrem Alter oder der Versicherungsdauer ist eine monatliche Ersparnis von bis zu 50% durch den Tarifwechsel möglich. Das sind, wie in der Ersparnistabelle für Sie übersichtlich dargestellt, auf ein Jahr gerechnet dann schnell auch mal 2.000 Euro und mehr.